Seit dem 16. Dezember gilt in NRW ein umfassender Lockdown, der mehrfach verlängert und verschärft wurde. Am 22. Februar 2021 tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, mit der erste Lockerungen für den Sport im Freien wirksam werden. Zwar bleibt der Amateur- und Freizeitsportbetrieb weiterhin untersagt, jedoch sind jetzt erste Ausnahmen enthalten. Sie erlauben ab dem 22.2.2021 Sport und Training allein, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstandes auf den Außenplätzen der Sportstätten. Ausdrücklich einbezogen ist dabei der Einzelunterricht im Freien. Für die Nutzung der Reithallen gelten vorerst weiterhin die bekannten Regeln. Sie dürfen nur für das Bewegen der Pferde aus Tierschutzgründen genutzt werden. Sport und Training sowie Einzelunterricht sind in der Halle noch nicht wieder zulässig.
Entscheidend ist - und diese Regel ist neu - dass dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Sportlern eingehalten werden muss.
In NRW gilt bereits seit dem Frühjahr 2020 die sogenannte 200 qm-Regel als Flächenrelation für Pferdesportanlagen. Auf unserem Dressurplatz dürfen demnach sechs Pferde gleichzeitig bewegt werden und auf unserem Springplatz sind es acht Pferde.
Diese Regelung hat sich nicht verändert!
Erhält ein Reiter auf dem Außenplatz Einzel-Reitunterricht, bedeutet das also nicht, dass kein weiterer Reiter gleichzeitig auf der Fläche individuell für sich trainieren darf. Entsprechend der 200qm-Regel können entsprechend weitere Pferde auf der Fläche bewegt / gearbeitet werden.
Ab sofort gilt auf der Reitanlage diesbezüglich folgendes:
Ein Reiter kann sowohl auf dem Springplatz als auch auf dem Dressurplatz Einzelunterricht bekommen
Dieser Einzelunterricht muss vom Reiter über unser bewährtes Buchungssystem „PauLI“ angemeldet werden und die dort verfassten Bedingungen anerkannt werden
Die 200 qm-Regel gilt auch im Falle von Unterricht und der Einzelreiter hat keinen Vorrang bei dieser Regelung.
Wir appellieren in diesem Zusammenhang erneut zu einem sportlich fairen Miteinander und um Rücksichtnahme!
„Es sind schon sechs Pferde auf dem Dressurplatz. Wie lange braucht ihr noch? Dann warte ich doch gern ein paar Minuten“.
Die für die Einhaltung der Coronaschutzverordnung verantwortlichen Personen des RV „Lützow“ Schuckenbaum und des Pferdehofes Friedrichsmeier weisen in diesem Zusammenhang erneut alle Reiter und Reitbeteiligungen die erforderlichen Abstände zu wahren, Kontakte zu begrenzen und den Aufenthalt auf dem Hof auf das Nötigste zu reduzieren!
Wir haben uns im Rahmen der Förderung "Moderne Sportstätte 2022" des Landes NRW beworben und dürfen uns nun tatsächlich über eine Zulage in Höhe von 93.000 Euro freuen. Dieser Betrag kommt der Modernisierung und Sanierung des Springplatzes zu gute. Wir planen die Sanierung der Einfassung, des Bewässerungssystems inklusive Platzaufbau, sowie Sanierung der elektrischen Anlage. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Mai beginnen können, genauere Informationen hierzu folgen. Wir freuen uns auf ein tolles Projekt in diesem Jahr und hoffe auf eure tatkräftige Unterstützung.
Euer Vorstand
Das gesamte Team des Reit- und Fahrverein "Lützow" Schuckenbaum wünscht euch ein
frohes und gesundes Weihnachtsfest!
Liebe Einstaller und Besucher des Pferdehofes,
der Kreis Lippe hat sich bedauerlicherweise zum Hotspot in NRW entwickelt.
Landrat Lehmann hat folgende zusätzliche Regeln zur Coronaschutzverordnung veröffentlicht:
- Ab sofort dürfen sich nur noch zwei Personen aus verschiedenen Haushalten treffen
- Es herrscht ein strenges Alkoholverbot
- Ausgangssperren gelten von 22 bis 6 Uhr
Dadurch soll verhindert werden, dass sich Menschen in größeren Gruppen zu Hause treffen. Kontrolliert werden soll die Einhaltung durch Polizei und Ordnungsamt. Ob unser Pferdehof nun als eine private oder als eine öffentliche Einrichtung gilt ist für uns nicht entscheidend:
Entscheidend und wichtig ist uns, dass jeder durch sein persönliches Verhalten auf dem Hof dazu beiträgt, eine mögliche Übertragung des Coronavirus zu vermeiden und eine Ausbreitung zu verhindern.
- Stoßzeiten vermeiden
- Pferd allein bewegen
- keine Leute treffen
- Min 1,50m Abstand halten
- Hände desinfizieren
- In Innenräumen Masken tragen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Pferdesportverband Westfalen in diesem Zusammenhang erneut drauf hingewiesen, dass auf Stallgassen und in innen liegenden Räumen Alltagsmasken zu tragen sind.
Schilder auf dem Hof kennzeichnen das.
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in verantwortungsvoller, aber auch freundlicher und respektvollen Umgang miteinander ist bei immer weiter steigenden Zahlen wichtiger denn je.
Bei Fragen oder Problemen sind wir immer gern für Sie/Euch da.
Bleibt gesund!
Familie Friedrichsmeier, der Vorstand des Reit- und Fahrverein "Lützow" Schuckenbaum und das Team des Pferdehofs.
Liebe Einstaller und Besucher des Pferdehofes,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am Montag, den 02. November in Kraft tritt. Man darf sich nur noch mit einer zweiten fremden Person im öffentlichen Raum aufhalten und muss natürlich weiterhin die bekannten AHA-Regeln einhalten.
- Der Sport ist von der neuen Verordnung betroffen, denn private und öffentliche Sportanlagen müssen geschlossen werden und der Amateur-Trainingsbetrieb eingestellt werden.
- Eine Ausnahme gilt für den Individualsport, sofern er allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand ausgeübt wird. Reiten gehört zu den Individualsportarten, so dass zumindest teilweise weiterhin geritten werden kann. Unterricht, egal ob allein oder in der Gruppe, fällt jedoch aus.
- Die Nutzung von Reithallen wird nur durch eine Ausnahmeregelung in der Verordnung möglich, die besagt, dass das Bewegen der Pferde aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig ist.
- Wir orientieren uns dabei an den aus dem 1. Lockdown bekannten Platzbedarf von 150-200m² pro Pferd in einer Halle, so dass in der alten Halle maximal 4-6 und in der neuen Reithalle 6-8 Reiter mit Abstand zulässig sind.
- Die maximale Personenzahl für die Nutzung von Reitplätzen im Freien ergibt sich aus der Regelung, dass dort allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand geritten werden darf. Man könnte die Plätze in Parzellen unterteilen doch halten wir für kaum praktikabel. Achtet also auch auf den Plätzen auf das Abstandsgebot.
- Auch für das Ausreiten gilt die Zweipersonenregel. Achtet darauf, wenn ihr euch im Gelände bewegt. Wir Reiter stehen hier wieder besonders im Fokus der Öffentlichkeit.
- Räume, in den die 1,50m Abstandregeln nicht eingehalten werden können, dürfen nur einzeln betreten werden. Das gilt also auch für Stallgassen und Sattelkammern. Achtet also auch hier dringend auf den gebührenden Abstand untereinander
- Nehmt Rücksicht auf Personen, die im Stall arbeiten und macht Platz.
- Der Aufenthalt auf dem Hof ist auf das Wesentliche zu begrenzen!
- Besucher oder Gäste bitte nicht mitbringen!
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30. November. Sobald es Neuigkeiten gibt informieren wir wieder. Bei Fragen oder Problemen sind wir immer gern für Sie/Euch da.
Familie Friedrichsmeier und das Team des Pferdehofs.