Liebe Einstaller und Besucher des Pferdehofes,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am Montag, den 02. November in Kraft tritt. Man darf sich nur noch mit einer zweiten fremden Person im öffentlichen Raum aufhalten und muss natürlich weiterhin die bekannten AHA-Regeln einhalten.
- Der Sport ist von der neuen Verordnung betroffen, denn private und öffentliche Sportanlagen müssen geschlossen werden und der Amateur-Trainingsbetrieb eingestellt werden.
- Eine Ausnahme gilt für den Individualsport, sofern er allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand ausgeübt wird. Reiten gehört zu den Individualsportarten, so dass zumindest teilweise weiterhin geritten werden kann. Unterricht, egal ob allein oder in der Gruppe, fällt jedoch aus.
- Die Nutzung von Reithallen wird nur durch eine Ausnahmeregelung in der Verordnung möglich, die besagt, dass das Bewegen der Pferde aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig ist.
- Wir orientieren uns dabei an den aus dem 1. Lockdown bekannten Platzbedarf von 150-200m² pro Pferd in einer Halle, so dass in der alten Halle maximal 4-6 und in der neuen Reithalle 6-8 Reiter mit Abstand zulässig sind.
- Die maximale Personenzahl für die Nutzung von Reitplätzen im Freien ergibt sich aus der Regelung, dass dort allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand geritten werden darf. Man könnte die Plätze in Parzellen unterteilen doch halten wir für kaum praktikabel. Achtet also auch auf den Plätzen auf das Abstandsgebot.
- Auch für das Ausreiten gilt die Zweipersonenregel. Achtet darauf, wenn ihr euch im Gelände bewegt. Wir Reiter stehen hier wieder besonders im Fokus der Öffentlichkeit.
- Räume, in den die 1,50m Abstandregeln nicht eingehalten werden können, dürfen nur einzeln betreten werden. Das gilt also auch für Stallgassen und Sattelkammern. Achtet also auch hier dringend auf den gebührenden Abstand untereinander
- Nehmt Rücksicht auf Personen, die im Stall arbeiten und macht Platz.
- Der Aufenthalt auf dem Hof ist auf das Wesentliche zu begrenzen!
- Besucher oder Gäste bitte nicht mitbringen!
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30. November. Sobald es Neuigkeiten gibt informieren wir wieder. Bei Fragen oder Problemen sind wir immer gern für Sie/Euch da.
Familie Friedrichsmeier und das Team des Pferdehofs.