Aktuelles zur Corona-Pandemie
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am Montag, den 02. November in Kraft tritt.
- Private und öffentliche Sportanlagen müssen geschlossen werden, aber Reiten gehört zu den Individualsportarten, so dass zumindest teilweise weiterhin geritten werden kann. Unterricht, egal ob allein oder in der Gruppe, fällt jedoch aus.
- Die Nutzung von Reithallen wird nur durch eine Ausnahmeregelung in der Verordnung möglich, aber es gilt die Regel das in der alten Halle maximal 4-6 Reiter und in der neuen Reithalle 6-8 Reiter mit Abstand geritten werden kann und zulässig ist.
- Auf dem Reitplätzen im Freien darf allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand geritten werden.
- Beim Ausreiten gilt die Zweipersonenregel (Achtet darauf, wenn ihr euch im Gelände bewegt, wir Reiter stehen hier wieder besonders im Fokus der Öffentlichkeit).
- Auf dem gesamten Hof inkl. Räumen und Stallgassen gilt die 1,50m Abstandregeln.
- Räume in den die Abstandregel nicht eingehalten werden kann, sind nur einzeln zu betreten.
- Der Aufenthalt auf dem Hof ist auf das Wesentliche zu begrenzen!
- Nehmt Rücksicht auf Personen, die im Stall arbeiten und macht Platz.
- Besucher oder Gäste bitte nicht mitbringen!
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30. November.
Familie Friedrichsmeier und das Team des Pferdehofs und der Vorstand des Reit- und Fahrverein "Lützow" Schuckenbaum e.V.