Liebe Vereinsmitglieder,
in der Konferenz am 06.05.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten weitere Lockerungen zugelassen, welche auch den Sport unter freiem Himmel - und für den Reitsport auch in Reithallen unter bestimmten Auflagen - wieder zulassen.
Gemeinsam haben Trainer und Vorstand den folgenden Plan für den Wiederanlauf erarbeitet:
Der Reit- und Voltigierunterricht wird ab dem 11.05.2020 wieder aufgenommen.
Dabei gelten die folgenden allgemeine Auflagen:
- Die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben sowie der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Reitschülern (Pferden) und dem Reitlehrer/Trainer sind zu jeder Zeit einzuhalten, auch in den Stallanlagen.
- Pferdesportschüler müssen die Notwendigkeit der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen verstehen und danach handeln. Bei Kindern unter 14 Jahren darf eine erwachsene Begleitperson anwesend sein. Besucher sind nicht zugelassen.
- Pferdesportler sollen disziplinübergreifend fertig ausgerüstet/ umgezogen auf die Anlage kommen, dies beinhaltet zwingend Handschuhe wenn die Pferdesportler die Pferde eigenständig vor- und nachbereiten.
- Durch Gruppeneinteilung und vorgegebene Zeitfenster kommen nur dieselben Reitschüler und Voltigierer zusammen. Dies wird dokumentiert.
- Betreten der Sattelkammern nur nach Abstimmung mit der Reitlehrer/in oder der Trainer/in nacheinander, einzeln und mit entsprechendem Abstand.
Für den Reitunterricht gilt im Speziellen:
- Eine Reitgruppe muss erst die Reitbahn verlassen haben, bevor die nächste diese betritt. Ein etwaiger Pferdewechsel ist vom Ausbilder/Trainer unter Wahrung der Abstandsregeln sicherzustellen.
- Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Pferdesportanlage befinden, zu minimieren.
- Die Anzahl der Helfer z.B. beim Springen ist je nach Größe des Platzes auf eine, ggf. zwei Personen zu begrenzen.
Für den Voltigierunterricht gilt im Speziellen:
- Gruppenunterricht oder Übungen mit zwei oder mehr Voltigierern auf dem Pferd sind nicht zulässig, solange die Abstandsregelung von 1,5m gilt. Es darf immer nur ein Voltigierer auf dem Pferd sein.
- Das Aufwärmen für das Training muss mit genügend Abstand zwischen den Voltigierern erfolgen.
- Der Trainer/Longenführer kann pro Trainingseinheit max. vier Voltigierer, die mit dem vorgegebenen Sicherheitsabstand um den Longierzirkel verteilt warten, einzeln nacheinander auf dem Pferd unterrichten. Vorgegebene Abstände zwischen den Voltigierern und dem Longenführer/Trainer sind dabei ebenfalls einzuhalten.
- Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Pferdesportanlage befinden, zu minimieren.
- Beim Stationstraining (z.B. auf dem Holzpferd) sind ebenfalls max. vier Voltigierer zugelassen (nötiger Mindestabstand ist einzuhalten).
Mit der Lockerung dieser Maßnahmen wurde ebenfalls der Katalog der Ordnungswidrigkeiten angepasst. Beispielsweise ist ein Verstoß gegen das Zuschauer-Verbot mit einem Regelsatz von 1.000 EUR belegt.
Über weitere Lockerungen oder für den Fall eines Wiederanstiegs der Neuerkrankungen auch über einen erneuten Lockdown werden wir zu gegebenem Anlass gemeinsam mit Familie Friedrichsmeier informieren. Bitte achtet und haltet euch weiterhin auf/an die aktuellen Aushänge und Nachrichten!
Euer Vorstand